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Vorsorge

Zu Lebzeiten die eigene Bestattung zu planen und sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, mag im ersten Moment etwas ungewöhnlich erscheinen. Auf den zweiten Blick stellt es jedoch für viele Menschen eine emotionale Entlastung dar, wenn sie im Voraus die Möglichkeit ergriffen haben, alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu planen und festzulegen.

Auch für die Hinterbliebenen ist es mit einer immensen Erleichterung im Trauerfall verbunden, da sie in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen müssen und sich sicher sein können, dass alles im Sinne des Verstorbenen geschieht.

Wie umfangreich eine Vorsorge erstellt wird, ist Ermessenssache. Ob nur die grundsätzliche Bestattungsart festgelegt oder alles bis ins kleinste Detail geplant wird, inkl. Auswahl des Sarges/der Urne, Gestaltung der Trauerfeier, Aufmachung des Blumenschmucks etc., kann ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden. Auch die finanzielle Absicherung, bspw. in Form einer Sterbegeldversicherung, kann im Zuge einer Bestattungsvorsorge vereinbart und geregelt werden.

Testament & Co.

Da auch Themenbereiche wie „Testament, Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Organspende“ eine Vorsorge umfassen können, haben wir hierzu allgemeine Informationen für Sie zusammengefasst. Sie ersetzen jedoch weder eine Rechtsberatung, noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Sollten Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

 

Testament

Ein Testament hat die Aufgabe zu bestimmen, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Hierbei stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen. Die meist gewählte Form ist das „eigenhändige Testament“. Dieses muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden. Wichtig ist außerdem, dass es Ort und Datum, sowie Ihre persönliche Unterschrift mit Vor- und Nachnamen enthält. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, welches von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich ist es möglich das Testament jederzeit zu widerrufen und Änderungen vorzunehmen.



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Erbrecht

Wenn im Voraus keine konkreten Erben durch ein Testament bestimmt wurden, so legt der Gesetzgeber die Erbreihenfolge fest. Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenso gesetzlicher Erbe.

In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.



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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens damit zu beauftragen, sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht unerlässlich. Für andere Vermögensgeschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Ebenso empfiehlt es sich bei Bankgeschäften aller Art eine notarielle Vollmacht vorweisen zu können, da Kreditinstitute in der Praxis häufig – ob nun berechtigt oder unberechtigt – eine solche fordern. Ratsam ist es, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, um auch gesundheitlich vollumfänglich alle Aspekte im Voraus zu klären. Zudem besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, wenn Sie eines Tages nicht mehr fähig sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie gibt dem behandelnden Arzt Aufschluss darüber, welche ärztliche Behandlung und medizinische Versorgung unter welchen Umständen von Ihnen gewünscht und/oder bewusst abgelehnt wird. Eine Patientenverfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorgevollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privatschriftlich niedergeschrieben und erstellt werden.

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Organspende

Eine Organspende kann Menschen die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Die stetige Bereitschaft von Menschen, ihre Organe und/oder Gewebe zu spenden, ist und bleibt hierfür Grundvoraussetzung. Was es bei einer Organ- oder Gewebespende zu bedenken gilt und welche Kriterien erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf den Informationsseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Organspendeausweis zum Download