Vorsorge

Zu Lebzeiten die eigene Bestattung zu planen und sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, mag im ersten Moment etwas ungewöhnlich erscheinen. Auf den zweiten Blick stellt es jedoch für viele Menschen eine emotionale Entlastung dar, wenn sie im Voraus die Möglichkeit ergriffen haben, alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu planen und festzulegen.

Auch für die Hinterbliebenen ist es mit einer immensen Erleichterung im Trauerfall verbunden, da sie in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen müssen und sich sicher sein können, dass alles im Sinne des Verstorbenen geschieht.

Wie umfangreich eine Vorsorge erstellt wird, ist Ermessenssache. Ob nur die grundsätzliche Bestattungsart festgelegt oder alles bis ins kleinste Detail geplant wird, inkl. Auswahl des Sarges/der Urne, Gestaltung der Trauerfeier, Aufmachung des Blumenschmucks etc., kann ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden. Auch die finanzielle Absicherung, bspw. in Form einer Sterbegeldversicherung, kann im Zuge einer Bestattungsvorsorge vereinbart und geregelt werden.

Testament & Co.

Da auch Themenbereiche wie „Testament, Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Organspende“ eine Vorsorge umfassen können, haben wir hierzu allgemeine Informationen für Sie zusammengefasst. Sie ersetzen jedoch weder eine Rechtsberatung, noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Sollten Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

 

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