Vorsorge
Zu Lebzeiten die eigene Bestattung zu planen und sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, mag im ersten Moment etwas ungewöhnlich erscheinen. Auf den zweiten Blick stellt es jedoch für viele Menschen eine emotionale Entlastung dar, wenn sie im Voraus die Möglichkeit ergriffen haben, alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu planen und festzulegen.
Auch für die Hinterbliebenen ist es mit einer immensen Erleichterung im Trauerfall verbunden, da sie in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen müssen und sich sicher sein können, dass alles im Sinne des Verstorbenen geschieht.
Wie umfangreich eine Vorsorge erstellt wird, ist Ermessenssache. Ob nur die grundsätzliche Bestattungsart festgelegt oder alles bis ins kleinste Detail geplant wird, inkl. Auswahl des Sarges/der Urne, Gestaltung der Trauerfeier, Aufmachung des Blumenschmucks etc., kann ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt werden. Auch die finanzielle Absicherung, bspw. in Form einer Sterbegeldversicherung, kann im Zuge einer Bestattungsvorsorge vereinbart und geregelt werden.
Testament & Co.
Da auch Themenbereiche wie „Testament, Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Organspende“ eine Vorsorge umfassen können, haben wir hierzu allgemeine Informationen für Sie zusammengefasst. Sie ersetzen jedoch weder eine Rechtsberatung, noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Sollten Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Testament
Ein Testament hat die Aufgabe zu bestimmen, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Hierbei stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen. Die meist gewählte Form ist das „eigenhändige Testament“. Dieses muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden. Wichtig ist außerdem, dass es Ort und Datum, sowie Ihre persönliche Unterschrift mit Vor- und Nachnamen enthält. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, welches von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich ist es möglich das Testament jederzeit zu widerrufen und Änderungen vorzunehmen.
Erbrecht
Wenn im Voraus keine konkreten Erben durch ein Testament bestimmt wurden, so legt der Gesetzgeber die Erbreihenfolge fest. Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenso gesetzlicher Erbe.
In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Zur Broschüre „Erben und Vererben“
Vorsorgevollmacht
Zur Broschüre „Betreuungsrecht“
Patientenverfügung
Zur Broschüre „Patientenverfügung“
Organspende
Organspendeausweis zum Download